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Brandschutzabstände:

Kamine müssen gegenüber brennbaren Bauteilen, wie z.B. Teile des Dachstuhls, ausreichend wärmegedämmt sein und einen Abstand von mind. 5 cm aufweisen.

Reinigungsöffnungen (Kamintürchen) müssen leicht zugänglich sein und von Bauteilen aus brennbaren Stoffen (Holz, Papier ....) mind. 60 cm entfernt sein.

Werden Verbindungsstücke durch Holzwände geführt, so sind diese mind. 25 cm um das Verbindungsstück auszumauern oder gleichwertig auszubilden.



BRENNBARE FUßBÖDEN:

Öfen oder Herde sind auf eine nichtbrennbare Unterlage zu stellen. Diese muss den Grundriss mind. 5 cm und auf der Bedienungsseite mind. 30 cm überragen.



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