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INFORMATIONEN FÜR NEU- UND UMBAUTEN:

Jeder Kamin muss auf seine Dichtheit, seine technische Zulassung, und auf die baulichen Vorschriften hin überprüft werden. Dazu wird der Kamin zuerst erwärmt, um Auftrieb zu schaffen. Anschließend wird eine Rauchpatrone eingesetzt und der Kamin über Dach verschlossen. Durch eventuelle Rauchaustritte kann die Dichtheit überprüft werden.

Bei gasbetriebenen Brennwertgeräten und mehrschaligen Kaminen wird die Dichtheit der Fänge mittels eines eigenen Messgerätes überprüft.

Dazu wird der gesamte Kamin unter Druck gesetzt und die Leckrate gemessen. Den Befund bzw. die Überprüfung bei gasbetriebenen Anlagen brauchen sie auch, um den Gaszähler der TIGAS zu bekommen.

Ohne die Bestätigung des Kaminkehrers auf dem „Technischen Datenblatt“ kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Bitte informieren sie uns rechtzeitig!

Dies gilt allerdings nicht für Außenwandgeräte, die jedoch nicht zu empfehlen sind und nur im Notfall eingesetzt werden sollten.

Kamine müssen jedes Mal überprüft werden, wenn ein Ofen oder eine Heizung ausgetauscht werden oder eine Sanierung erfolgt.

Unsere Befunde ergehen automatisch an das zuständige Bauamt (Gemeindeamt) und werden dort dem Bauakt Ihres Hauses beigelegt.

Befundung

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