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Gesetzliche Bestimmungen - [Ausbrennen]
Tiroler Feuerpolizeiordnung § 13
Mechanische und chemische Reinigung und Ausbrennen |
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| (1) |
Der Rauchfangkehrer hat Rauchfänge und Abluftleitungen, die durch Kehren nicht mehr
gereinigt werden können, mechanisch oder chemisch zu reinigen oder auszubrennen, sofern
ihre bauliche Beschaffenheit dies zuläßt. Das Ausbrennen ist jedoch nur zulässig, wenn
eine mechanische oder chemische Reinigung nicht möglich ist. Nicht brandbeständige
Abluftleitungen dürfen nicht ausgebrannt werden. Bei Dämmerung, während der Nacht, bei
starkem Wind und bei großer Trockenheit ist das Ausbrennen nicht zulässig.
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| (4) |
Nach dem Ausbrennen hat der Rauchfangkehrer den Rauchfang bzw. die Abluftleitung, die
Zwischendecken und den Dachboden auf eine allfällige Brandgefahr zu überprüfen und
jenen Zeitraum zu bestimmen, während dessen der Eigentümer der reinigungspflichtigen
Anlage bzw. der sonst hierüber Verfügungsberechtigte für eine entsprechende Überwachung
zu sorgen hat.
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Ursachen der Verpechung |
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Die Ursache an der Verpechung von Rauchfängen, Verbindungsstücken und
Feuerstätten liegt meist an der fehlerhaften Bedienung bzw. an Mängeln bei
Feuerungsanlagen oder Brennstoffen.
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Wenn Brennstoffe bei der Verbrennung entweder unzureichend erwärmt bzw. mit
zuwenig Luftsauerstoff versorgt werden, entsteht eine unvollkommene Verbrennung.
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Bei dieser werden Kohlenwasserstoff-Verbindungen (CmHn-Verbindungen) nicht ausreichend
getrennt und kondensieren wieder nach Abkühlung unter den Taupunkt als pechartiger
Glanzrußbelag an den Wänden von Feuerstätte, Verbindungsstück und/oder Rauchfang.
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Diese Verpechung entsteht um so rascher |
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- je mehr flüchtige CmHn-Verbindungen im jeweiligen Brennstoff enthalten sind
(z.B. Holz, Braunkohlenbriketts etc.)
- je mehr die zur Verbrennung erforderliche Wärmemenge unterschritten wird
(z.B. durch die nötige Verdampfung des im Brennstoff enthaltenen Wassers)
- je größer die Abkühlung der Heiz- bzw. Rauchgase auf ihrem Weg durch die
Feuerungsanlage ist (z.B. wassergekühlte Heizflächen in Heizkesseln, lange,
schlecht wärmegedämmte Verbindungsstücke, nicht ausreichend wärmegedämmte Fänge
durch kalte Räume u.s.w.)
- je größer der Mangel an Luftsauerstoff bei der Flammverbrennung ist
(z.B. zu kleinkörniger Brennstoff wie Sägespäne, schlechte Luftzuführung,
fehlende Zweitluft [Sekundärluft], zu frühes Schließen der Verbrennungsluftklappen,
verlegter Rost u.ä.)
- je mehr eindringende Falschluft die Rauchgastemperatur unter den Taupunkt der
jeweiligen CmHn Verbindungen absenkt.
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Brandbekämpfung |
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Einen Rauchfangbrand nie mit Wasser löschen!
Die Sprengwirkung durch Volumensvergrößerung des verdampften Wassers steigt auf das 1700fache!
Das Löschen eines Rußbrandes darf nur durch Ersticken (Schließen der Öffnungen, durch die
Sauerstoff zutritt) erfolgen. Andere Brände in diesem Zusammenhang können mit Feuerlöschern
bekämpft werden. |
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